Anträge
INFO
Am 15. Juli 2025 ist eine Schulgesetzänderung in Kraft getreten. Alle laufenden Verfahren zur Beschulung außerhalb der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche sind damit vom Landesschulamt auf die Verwaltungen der Gemeinden (Grundschulen) sowie der Landkreise und kreisfreien Städte (weiterführende Schulen) übergegangen. Die Anträge wurden dorthin abgegeben, werden dort weiter bearbeitet und entschieden.



